Waschküchenbrand durch Wäschetrockner
Wohnungsbrände in Deutschland
Hinweis: Sollten sie hier kein Video sehen überprüfen sie bitte ihren Internet Browser in den Einstellungen auf etwaig aktivierte Adblocker oder Aktualisierungen für z.B. Adobe Flash Player!
Feuerabschlüsse dienen zur Abschottung eines Brandes um eine Ausdehnung des Schadensfeuers zu verhindern. Sind Tür- und/oder Toröffnungen in Brandwänden oder feuerbeständigen Wänden vorhanden, müssen diese mit geeigneten Feuer- und oder Rauchschutzabschlüssen ausgerüstet sein.
Diese Feuerabschlüsse sind in der DIN 4102/5 in Feuerwiderstandsklassen eingestuft.
Der Betreiber ist verpflichtet mindestens einmal jährlich eine Wartung der Brandschutz.-Rauchschutztüren vornehmen
zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Diese Wartungen dürfen nur von einem Sachverständigen ausgeführt werden.
Wir sind zertifizierter Fachbetrieb für Rettungswegetechnik und errichten Anlagen/Türen. Die Wartung führen wir im gesetztlich vorgeschriebenen Rahmen durch.
Eine Feststellanlage(FSA) oder auch Türfeststellanlage (TFA) ist eine Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen (z. B. Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Rolltore oder Rauchschutzvorhänge zwischen Brandabschnitten).
Die Feststellanlage sorgt dafür, dass Feuerschutzabschlüsse bzw. Rauchabschlüsse offen gehalten werden, aber bei einem Brand bzw. im Fall von Rauchentwicklung sicher schließen.
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Wartung ist neben der Überprüfung der Melder auch eine Wartung aller Geräte, d.h. auch der Feststellvorrichtung vorzunehmen. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der Wartung sind im Prüfprotokoll aufzuzeichnen und beim Betreiber aufzubewahren. Dieses Prüfprotokoll dient als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.
RWA (NRA) Anlagen
Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) dient dem vorbeugenden Brandschutz und soll im Brandfall den Brandrauch schnellstmöglich aus Gebäuden nach außen abführen. Der Oberbegriff RWA bezeichnet eine komplette Rauch- und Wärmeabzugsanlage, die sich aus den einzelnen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (RWG), den Auslöse- und Bedienelementen, der Energieversorgung, den Leitungen, der Zuluftversorgung und bei größeren Räumen den Rauchschürzen zusammensetzt.
Voraussetzung für die Wirksamkeit einer RWA ist jedoch, dass sich die Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (RWG) im Ernstfall rechtzeitig öffnen. Die uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit dieser im Normalfall ruhenden Sicherheitseinrichtung setzt eine gesetzlich vorgegebene jährliche regelmäßige fachmännische Wartung und Instandhaltung voraus.
Wir sind geprüfter und zertifizierter Errichter solcher Anlagen und berechtigt bestehende sowie neue Anlagen zu warten.
Notfallbeschilderung
Wenn die Stromversorgung unterbrochen wird und Dunkelheit herrscht, erhöhen gut sichtbare Hinweise wie fotolumineszierende Schilder und Markierungen die Wahrscheinlichkeit, dass alle Mitarbeiter und
Besucher die Gebäude unverletzt verlassen können.
Ein Fluchtweg ist ein besonders gekennzeichneter Weg – meist innerhalb eines Gebäudes – der im Falle einer notwendigen Flucht schnell und sicher ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt. Einen Ausgang, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt, nennt man Notausgang.
In Deutschland sind Fluchtwege in der ASR A2.3 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) für Arbeitsstätten geregelt. Der Begriff Fluchtweg nach ASR A2.3 entspricht aber dem des Rettungsweges, wie er im deutsche Baurecht (u.a. Musterbauordnung, Muster-Versammlungsstättenverordnung, Muster-Verkaufsstättenverordnung) verwendet wird!
Fluchtwege sind entlang des Verlaufs mit selbstleuchtenden oder beleuchteten Piktogrammen gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist oft mit einer Notbeleuchtung gekoppelt. Diese Wege müssen so bemessen sein, dass die Personen, die sich zum Zeitpunkt einer besonderen Gefahr (z. B. Brand, Massenpanik) in einem Gebäude oder einem anderen Objekt aufhalten, dieses möglichst schnell verlassen können. Fluchtwege dürfen weder verstellt noch verschlossen werden.